Verfahren beim Einkauf der Wohnung
Nachdem Sie Ihre neue Wohnung wählen, werden Sie nacheinander zum Unterzeichnen zweier Verträge aufgerufen:
- Vorvertrag (Vertrag gültig bis zur Bauabnahme und Erteilung der Hausnummer)
- Kaufvertrag (wird vor der Übergabe Ihrer Wohnung abgeschlossen)
Bezahlung des Kaufvertrags wird dann in Raten aufgeteilt.
Zahlungskalender – Finanzierung des Kaufpreises von eigenen Ressourcen
- Kaufpreis-Reserve:
zu 10 % des festgelegten Kaufpreises binnen 10 Tagen vom Unterzeichnen des Kaufvertrags
- Kaufpreis-Reserve:
zu 45 % des festgelegten Kaufpreises binnen 10 Tagen vom Unterzeichnen des Kaufvertrags
- Kaufpreis-Reserve:
zu 35 % des festgelegten Kaufpreises binnen 10 Tagen vom Unterzeichnen des Kaufvertrags
- Kaufpreis-Reserve - Nachzahlung:
in Höhe der Nachzahlung des festgelegten Kaufpreises zum Tag des Unterzeichnens des Vertrags über Übertragung des Besitzrechts zu den Immobilien
Zahlungskalender – Hypothek
- Kaufpreis-Reserve: (von persönlichen Finanzen)
zu 15 % des festgelegten Kaufpreises binnen 10 Tagen vom Unterzeichnen des Vorvertrags
- Kaufpreis-Reserve: (Hypothek)
zu 75% des festgelegten Kaufpreises binnen 10 Tagen von dem Tag, an dem der Zukunftsverkäufer oder –käufer der Hypothekenbank Folgendes vorlegt:
- Erklärung des Gebäudebesitzers zur Aufteilung in einzelne Einheiten und Eintragsentwurf in das Kataster mit dem Aufgabestempel des zuständigen Katasters mit der zugeteilten Aktennummer
- Original des Vertrags über die Pfandrechterrichtung – zum Obekt des Vorvertrags
- Original des Eintragsentwurfs in das Kataster mit dem Aufgabestempel des zuständigen Katasters, der neben dem Aufgabedatum auch das zu diesem Entwurf zugeteilten Aktenzeichen enthält
- Es werden individuelle Bedingungen für die Schöpfung der Hypothek erfüllt laut Hypothekvertrag, der zwischen dem Zukünftigen Käufer und der Hypothekenbank abgeschlossen wird, jedoch nicht früher als nach Ablauf von 30 (dreißig) Kalendertagen von der Einreichung der Inhabererklärung an den zuständigen Kataster
- Kaufpreis-Reserve – Nachzahlung: (Hypothek)
zu 10 % des festgelegten Kaufpreises binnen 10 Tagen von der Einreichung der Kollaudierungsgenehmigung, die die Rechtskraftsklausel enthält, und zwar zum Tag der Unterzeichnung des Vorvertrags